Das widerspricht dem Verständnis von SPD und Grünen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Beide Fraktionen fordern deshalb in ihrem gemeinsamen Antrag  „Ehrlicher Dialog über europäische Grundwerte- und rechte in Ungarn“ die Bundesregierung auf, gegenüber der ungarischen Regierung und Ministerpräsident Viktor Orbán endlich deutlich zu machen, dass der Deutsche Bundestag die demokratischen Verhältnisse in Ungarn äußerst unerfreulich findet. Teile der neuen Verfassung und einige Gesetze, beispielsweise das als verfassungswidrig bewertete Mediengesetz, entsprechen nicht den Grundwerten und -rechten der EU. Es soll veranlasst werden, dass die ungarische Regierung einen Bericht über die Vereinbarkeit der neuen  Verfassung sowie der verabschiedeten Gesetze mit den Grundwerten und -rechten der EU vorlegt. Dadurch könnte zumindest eine Klärung offener Fragen angestrebt werden. Auch die Europäische Kommission sollte in diesen Prozess miteinbezogen werden.

Seit den ungarischen Parlamentswahlen im April 2010 hat das regierende Parteienbündnis aus Fidesz und KDNP über 360 Gesetze und eine neue Verfassung verabschiedet. Teile dieser Regelungen stehen im Konflikt mit den europäischen Verträgen sowie mit den europäischen Grundwerten und -rechten. Dazu zählen zum Beispiel das Mediengesetz, die Justizreform sowie das Gesetz über Kirchen und Glaubensgemeinschaften.

Für einen offenen Dialog mit der ungarischen Regierung ist eine solide Gesprächsgrundlage notwendig. Unterschiedliche Informationen, fehlerhafte Berichterstattung und auch Unkenntnis führen zu Missverständnissen. Ein unabhängiger Bericht über die Vereinbarkeit der neuen ungarischen Rechtsordnung mit den Grundwerten und -rechten der EU sollte daher im Interesse Ungarns und der EU sein.