Das neue Bundesmeldegesetz tritt zum 1. November 2015 in Kraft und löst das bisher geltende Rahmenrecht ab. Um die reibungslose Implementierung des neuen Bundesmeldegesetzes zu gewährleisten, wird es noch vor Inkrafttreten in Einzelfragen aktualisiert. Dabei kommt es auch zu einer Anpassung des Melderechts infolge der steuerlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften. In Zukunft erhalten die Kirchen Daten nicht nur über Eheschließungen, sondern auch über eingetragene Lebenspartnerschaften, was insbesondere für die korrekte Erhebung der Kirchensteuer relevant ist. Im Interesse der Schwulen und Lesben hat die SPD-Fraktion mit der CDU/CSU-Fraktion dafür gesorgt, dass eine arbeitsrechtliche Nutzung dieser Meldedaten durch Religionsgemeinschaften gesetzlich ausgeschlossen wird. Hierdurch ist gewährleistet, dass Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern durch die Gleichstellung im Melderecht keine Nachteile zu befürchten haben.
Nachteile durch Melderecht für Lebenspartnerschaften ausschließen
Bundesmeldegesetz aktualisiert
Der Bundestag hat am 3. Juli 2014 eine Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldegesetzes beschlossen. Hierdurch ist gewährleistet, dass Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern durch die Gleichstellung im Melderecht keine Nachteile zu befürchten haben.