Die Beziehungen zu den östlichen Partnern zu stärken, bleibt eine der zentralen außenpolitischen Herausforderungen der Europäischen Union. Beim EU-Gipfel am 27. Juni 2014 in Brüssel haben die EU und die Ukraine, Georgien sowie die Republik Moldau Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Die geplanten Abkommen sind ein entscheidender Schritt zum Ausbau der gegenseitigen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen. Die Vereinbarungen tragen zudem wesentlich zur weiteren demokratischen und rechtstaatlichen Entwicklung in der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau bei. Stabilität und Wohlstand in der Region sollen gestärkt werden. Ein weiteres zentrales Feld der Zusammenarbeit ist die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. 

 

Hoffnung auf eine bessere Zukunft

In Anwesenheit des ukrainischen Parlamentspräsidenten Wladimir Groisman, der Botschafter und weiteren Vertretern aus Georgien, Moldau und der Ukraine hob Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) im Plenum die Bedeutung der Abkommen für die drei östlichen Nachbarn hervor. Nicht weniger wichtig seien diese Abkommen aber für Europa, sagte Steinmeier.

Große internationale Aufmerksamkeit hat besonders das geplante Abkommen mit der Ukraine erfahren. Steinmeier stellte fest, diese Aufmerksamkeit rühre daher, dass sich große Hoffnungen auf diese Abkommen richten – die Hoffnung der Menschen nach Wachstum und Arbeit, nach einer modernen und transparenten Demokratie, die Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Mit der Zustimmung zum Assoziierungsabkommen habe die ukrainische Regierung nun besiegelt, dass sie gemeinsam mit der Europäischen Union an dieser besseren Zukunft arbeiten will. Jetzt müsse die Europäische Union ihre Versprechen bekräftigen, betonte Steinmeier.

 

Herkulesaufgabe der inneren Reformen

Franz Thönnes, stellvertretender außenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, stellte mit Bezug auf die Ukraine fest: So geschunden das Land durch die Konfliktlage und die kriegerische Auseinandersetzung sei, so ungebrochen sei der breite Wunsch der Menschen, den Weg nach Europa zu gehen. „Nun gilt es, die Herkulesaufgabe der inneren Reformen trotz aller äußeren Widrigkeiten zielstrebig voranzutreiben, und zwar mit konkreter Implementierung“, bekräftigte Thönnes in seiner Rede. Die Menschen dürften nicht noch einmal enttäuscht werden. Denn mit der Zustimmung des ukrainischen Parlamentes zum Assoziie-rungsabkommen sei man ein Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger eingegangen. Thönnes erinnerte: „Dafür hat die Maidan-Bewegung monatelang gekämpft, und dafür haben Menschen ihr Leben gelassen.

 

Kooperationsangebot – kein Zwischenschritt

Die Östliche Partnerschaft ist ein fortwährendes Kooperationsangebot der EU und kein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer EU-Mitgliedschaft. Insbesondere für die Ukraine gilt: Das Land braucht wieder gute Beziehungen auch zu seinen Nachbarn im Osten. Bei der Frage gutnachbarschaftlicher Beziehungen geht es eben nicht um eine Entweder-oder-Entscheidung zwischen Russland und Europa.

 

Einrichtung einer Freihandelszone

Substanzieller Bestandteil der Abkommen ist die Einrichtung einer Freihandelszone. In Georgien und der Republik Moldau wird dieser Teil des Abkommens bereits vorläufig angewandt. Das Inkrafttreten der Handelsbestimmungen zwischen der EU und der Ukraine wurde auf Ende 2015 verschoben. Damit wurde dem Wunsch Russlands entsprochen, die Auswirkun-gen des Abkommens auf den Handel mit Russland ausgiebig zu prüfen. Berechtigten Einwänden kann so gegebenenfalls Rechnung getragen werden. Für ein endgültiges und vollständiges Inkrafttreten müssen die Abkommen noch durch die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert werden.