Besserer Schutz für Mieter:innen

Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar sein. Niemand soll Angst haben, aus der Nachbarschaft verdrängt zu werden. Deshalb stärken wir die Rechte von Mieter:innen. Mit dem Mieterschutzgesetz, das 2019 in Kraft getreten ist, werden Mieter:innen besser vor Mieterhöhungen nach Modernisierungen geschützt. Wir haben die Umlage der Modernisierungskosten von elf auf acht Prozent verringert. Außerdem darf eine Monatsmiete wegen Modernisierungen innerhalb von sechs Jahren nur noch um drei Euro pro Quadratmeter steigen. Damit haben wir die Möglichkeiten zu Mieterhöhungen stark reduziert. Missbräuchliches „Herausmodernisieren“ haben wir mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt.

Um Mieter:innen in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, haben wir die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert und verschärft. Das Umgehen der Mietpreisbremse wurde Vermieter:innen erschwert, indem sie die Vormiete offenlegen müssen. Verstöße gegen die Mietpreisbremse können jetzt einfacher gerügt werden. Zu viel gezahlte Miete kann rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Bislang galt das erst ab dem Zeitpunkt der Rüge.

Zukünftig gilt, dass alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner:innen einen Mietspiegel erstellen müssen. Das verhindert überzogene Mieterhöhungen und schafft Rechtssicherheit. Außerdem werden in die Berechnung von Mietspiegeln jetzt die letzten sechs (statt bisher vier) Jahre einbezogen. Das senkt die ortsübliche Vergleichsmiete gegenüber dem bisherigen Verfahren und bremst den Anstieg der Mieten. Auch sollen künftig Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel festgelegt werden. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten vor Gericht mehr Bestand haben.

Bei bundeseigenen Wohnungen haben wir zum 1. Januar 2020 die Mieten auf maximal zehn Euro pro Quadratmeter gedeckelt. Bis zu dieser Höhe orientieren sie sich künftig am unteren Ende des Mietspiegels.

Wir beenden das spekulative Geschäftsmodell der Umwandlung von Mietin Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten. Diese Umwandlungen sind v. a. in großen Städten ein Problem: Häuser mit Mietwohnungen werden rechtlich in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt, diese werden dann mitunter teuer modernisiert und verkauft. Eigentümer:innen können immer noch sehr einfach Eigenbedarf geltend machen und Mietverhältnisse kündigen. Preiswerter Mietwohnraum geht verloren, und die Mieter:innen werden verdrängt. Damit soll Schluss sein. Umwandlungen werden künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.

Höheres Wohngeld

Das Wohngeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen bei der Finanzierung der Miete oder des selbstgenutzten Wohneigentums. Weil die Mieten in den vergangenen Jahren rasant gestiegen sind, haben wir die Förderung zum 1. Januar 2020 erhöht und die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet. Ein besonderer Erfolg unserer Arbeit ist die automatische Anpassung des Wohngeldes an steigende Mieten und Verbraucherpreise im Abstand von zwei Jahren. Insgesamt profitieren von dieser Wohngeldreform rund 660.000 Haushalte.

Die Einführung des CO2-Preises muss sozialverträglich sein. Deshalb haben wir zum 1. Januar 2021 für Empfänger:innen von Wohngeld einen nach Haushaltsgröße gestaffelten Wohngeldzuschlag eingeführt, um steigende Heizkosten abzufedern. Der Zuschlag fällt umso höher aus, je niedriger das Haushaltseinkommen ist. Außerdem müssen künftig die Vermieter:innen für die Wärmeversorgung Verantwortung übernehmen und klimafreundliche Heizungen einbauen. Wir halten an dem Kompromiss mit dem Koalitionspartner fest, wonach mindestens die Hälfte etwaiger Mehrkosten, die durch den CO2-Preis entstehen, von den Vermieter:innen gezahlt werden muss.

Mehr sozialer Wohnungsbau

Alle Menschen müssen Zugang zu langfristig bezahlbaren Wohnungen haben. Wer die Marktmieten nicht bezahlen kann oder aus anderen Gründen vom privaten Mietmarkt ausgeschlossen ist, braucht die Hilfe des Staates.

Mit einer Grundgesetzänderung haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund die Länder und Kommunen weiterhin beim Bau von Sozialwohnungen unterstützen kann. Insgesamt hat der Bund mit über fünf Milliarden Euro für 100.000 neue Sozialwohnungen gesorgt. Außerdem stellt der Bund den Kommunen bundeseigene Grundstücke für sozialen Wohnungsbau vergünstigt zur Verfügung.

Um den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen anzukurbeln, wird dieser steuerlich gefördert: Für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen gibt es die Möglichkeit einer steuerlichen Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent zusätzlich zur bestehenden Abschreibung von zwei Prozent. Ferner wird die Herstellung von Wohnungen in bereits bestehenden Gebäuden gefördert, etwa bei Umwidmung von Gewerbeflächen. Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wird.

Außerdem erleichtern wir es Arbeitgeber:innen, Beschäftigten Wohnungen anzubieten. Wird Beschäftigten vergünstigter Wohnraum überlassen, muss dieser „geldwerte Vorteil“ in den meisten Fällen nicht mehr von den Arbeitnehmer:innen versteuert werden. Dafür sorgt ein neuer Bewertungsabschlag. Nur was mehr als ein Drittel von der ortsüblichen Miete abweicht, muss jetzt noch versteuert werden.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, in dieser Wahlperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen zu bauen. Im Kern werden wir zum Ende der Legislaturperiode eine Größenordnung von 1,2 Millionen neuen Wohnungen überschreiten. Gleichzeitig befinden sich noch über 780.000 sogenannte Bauüberhänge in der Fertigstellung. Das sind genehmigte Bauvorhaben, die noch nicht abgeschlossen worden sind. Die Gründe dafür liegen nicht bei den Kommunen, sondern am überhitzten Bausektor, an fehlenden Fachkräften und an der Knappheit von Baustoffen. Eine weitere Ursache ist die Spekulation von Immobilienunternehmen mit baureifen Grundstücken.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz erleichtern wir die Genehmigung zum Bau neuer Wohnungen. Flexible Lösungen für Nachverdichtungen sind möglich, die Schließung von Baulücken wird erleichtert, ebenso der Ausbau von Dachgeschossen oder der Bau von zusätzlichen Stockwerken. Außerdem werden Kommunen in den Innenstädten bestimmen können, dass preiswerte Wohnungen gebaut werden müssen, um reine Luxusareale zu verhindern.

Soziale Bodenpolitik für alle

Auf teurem Grund kann kein bezahlbarer Wohnraum entstehen. Bodenpolitik muss sich daher wieder mehr am Gemeinwohl orientieren und gegen Spekulationen vorgehen. Dabei nehmen die Kommunen eine Schlüsselrolle ein. Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz haben wir ihre Handlungsmöglichkeiten gestärkt. Städte und Gemeinden können künftig Eigentümer:innen verpflichten, Wohnungen zu bauen, wenn Grundstücke zur Spekulation brach liegengelassen werden. Wenn nicht gebaut wird, kann die Stadt das Grundstück übernehmen – auch zugunsten einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, die dort bauen will. Auch sollen Kommunen ihr Vorkaufsrecht für Grundstücke in angespannten Wohnungslagen leichter ausüben können – insbesondere bei brach liegenden oder unbebauten Grundstücken. Künftig ist der Verkehrswert und nicht mehr der Marktwert der Maßstab für die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechtes. Die Preislimitierung ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer sozialen Bodenpolitik.

Mit der Grundsteuer C können die Kommunen eine höhere Steuer auf unbebaute Grundstücke erheben. So können sie die Spekulation mit brachliegenden Flächen bekämpfen und Anreize zur Bebauung setzen. Über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) gestalten wir die Liegenschaftspolitik des Bundes neu und richten sie am Gemeinwohl aus.

Grundstücke des Bundes werden für den Bau von bezahlbaren Wohnungen vergünstigt an Kommunen abgegeben.

Unterstützung beim Kauf von Wohneigentum

Wir wollen es allen Menschen ermöglichen, so zu leben, wie sie es möchten, ob in einer Mietwohnung oder den eigenen vier Wänden. Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Anträge waren bis März 2021 möglich. Die staatliche Förderung hat rund 330.000 Familien mit geringem Haushaltseinkommen beim Bauen unterstützt.

Für viele Menschen sind hohe Nebenkosten die größte Hürde beim Kauf einer eigenen Wohnung oder eines Hauses. Deshalb muss die Maklerprovision seit Ende 2020 zwischen den Vertragsparteien geteilt werden: Wer den Makler oder die Maklerin beauftragt hat, zahlt jetzt mindestens die Hälfte. Außerdem erleichtern wir Umbauten in Mehrfamilienhäusern, damit beispielsweise Wohnanlagen energetischen Standards entsprechen oder neue Heizanlagen bekommen können. Bauliche Maßnahmen können künftig nicht mehr so einfach von Einzelpersonen innerhalb der Eigentümergemeinschaft blockiert werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass finanzschwächere Eigentümer:innen nicht überfordert werden. Sowohl Wohnungseigentümer:innen als auch Mieter:innen erhalten zudem einen Rechtsanspruch darauf, eine Ladeeinrichtung für ihr Elektrofahrzeug, einen Glasfaseranschluss oder einen barrierefreien Zugang auf eigene Kosten einbauen zu dürfen.

Gegen Steuertricks der Immobilienkonzerne

Immobilienkonzerne umgehen seit Jahren die Grunderwerbsteuer. Statt der Grundstücke werden Anteile (im Englischen „Shares“) einer Grundstücksgesellschaft verkauft. Durch diesen Steuertrick haben die Länder Mindereinnahmen bei der Grunderwerbsteuer von bis zu einer Milliarde Euro im Jahr.

Wir haben verschiedene Regelungen beschlossen, um diesen Missbrauch einzudämmen und Steuervermeidung auf dem Immobilienmarkt zu bekämpfen. Die Grunderwerbsteuer soll künftig insbesondere dann fällig werden, wenn innerhalb von zehn Jahren (bisher fünf Jahren) mehr als 90 Prozent (bisher 95 Prozent) der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Personen- oder Kapitalgesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen.