Schwarz-Gelb beendet Atomausstieg
Union und FDP wollen, wie vor der Bundestagswahl angekündigt, die Laufzeiten der Atomkraftwerke (AKW) verlängern. Damit nehmen sie den gesellschaftlichen Konflikt um die Atomkraft erneut billigend in Kauf.
Unklar bleibt auch, wie die Laufzeitverlängerung konkret aussehen soll. Da für einige AKW dringende Entscheidungen für einen eventuellen Weiterbetrieb anstehen, ist zu erwarten, dass mit Zustimmung der neuen Bundesregierung auch Strommengen von „Neu auf Alt“ übertragen werden müssten. Damit sinkt das Sicherheitsniveau entscheidend!
Wenn die AKW länger am Netz bleiben, werden Investitionen in die Modernisierung fossiler Kraftwerke (Stein-, Braunkohle, Gas und Öl) und vor allem in den Ausbau Erneuerbarer Energien zurückgefahren. Bereits heute stehen die schwer regelbaren Atomkraftwerke einer steigenden Einspeisung von Erneuerbaren Energien in die Stromnetze entgegen. Dieser Konflikt wird in der Zukunft deutlich verschärft, wenn der Anteil der Erneuerbaren Energien z. B. durch den Ausbau der Windenergie an Land und auf See deutlich zunimmt und der vereinbarte Atomausstieg durch die angekündigte Laufzeitverlängerung aufgekündigt wird. Außerdem verhindert die längere Laufzeit von AKW mehr Wettbewerb im Strommarkt. Und die großen Energieversorger können sich über zusätzliche Gewinne freuen. Zwar soll es dazu einen Vorteilsausgleich geben und die Mittel daraus sollen zur Erforschung von Erneuerbaren Energien sowie insbesondere der Speichertechnologien verwendet werden. Doch, wie das Abschöpfen der Gewinne aussieht ist ungeklärt.
Gorleben soll weiter erkundet werden
Schwarz-Gelb will die Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben fortsetzen. Dabei steht nach wie vor der ungeklärte Verdacht im Raum, dass die Regierung Kohl wissenschaftliche Gutachten zur Eignung von Gorleben manipuliert hat. Das muss aufgeklärt werden. Tatsache ist: Es gibt bis heute weltweit kein funktionstüchtiges, in Betrieb befindliches Endlager für hochradioaktive Abfälle. Umso unverantwortlicher ist die Vermehrung des Atommülls durch die Verlängerung von Laufzeiten.
Förderung nach Klientelinteressen
Bei Solarstrom ist eine Kürzung der Vergütungssätze für die Einspeisung in die Netze vorgesehen. Damit werden wichtige Anreize für den weiteren Ausbau von Solarstrom reduziert. Dagegen sind Privilegien für „organische Reststoffe“ und Wasserkraft sowie bisher unbestimmte Privilegien für Biokraftstoffe mit Inkrafttreten zum 1.1.2010 angekündigt – das ist offene Klientelpolitik für die Bauern und Bayern. Das Vorhaben Bayerns, Wasserkraft als Energieträger auszubauen, stellt sich gegen die Interessen des Schutzes unserer Natur. Hier leistet Schwarz-Gelb massiv Vorschub.
Für den Klimaschutz nur Lippenbekenntnisse
Schwarzgelb formuliert Klimaschutzziele, die in den konkreten Feldern der Energie- und Wirtschaftspolitik auf den Kopf gestellt werden. Laufzeitverlängerung für AKW, Planungsunsicherheit bei der Förderung Erneuerbarer Energien, straßenorientierte Verkehrspolitik, Ausweichstrategien bei der Erbringung von CO2-Reduktionen minimieren die Anreize entschiedener Klimaschutzinvestitionen in Deutschland.
CCS-Gesetz im Interesse der Kraftwerksbetreiber
Schwarz-Gelb will nun zeitnah die CCS-Richtlinie der EU umsetzen, die Abscheidung, Transport und Einlagerung von Kohlendioxid regelt. Vor der Wahl hatte die Union eine gesetzliche Umsetzung unter fadenscheiniger Begründung scheitern lassen. Nun fehlt jede Aussage dazu, wie die Belange von Anwohnern und Eigentümern beim Bau von Pipelines und der Erkundung unterirdischer Lagerstätten berücksichtigt werden sollen und wie Haftung für bestehende Risiken durch CCS zu regeln ist. Es ist zu befürchten, dass im Interesse der Kraftwerksbetreiber schnell ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, dass den Bau von Pipeline zum Abtransport des Kohlendioxids ohne lange Planungszeiträume ermöglicht. Außerdem ist absehbar, dass die Haftung für bestehende Risiken anders als von der SPD-Bundestagsfraktion vorgesehen vor allem dem Bund - also dem Steuerzahler - aufgeladen wird und nicht dem Verursacher.
Vernichtung von Natur gegen Geld anstatt Schaffung von Ersatz
Die Änderungen im Naturschutzrecht bedeuten den Abbau von Standards. Gerade die Schaffung von Ersatz bei Eingriffen in die Natur anstelle von finanziellem Ausgleich ist wichtig. Das hieß z. B., dass für Bäume, die wegen einer Baumaßnahme gefällt werden, als Ersatz neue Bäume gepflanzt werden müssen. Diesen Grundsatz hat die SPD-Bundestagsfraktion noch im Sommer gegen die Union und Länder verteidigt. Hier hat sich die FDP durchgesetzt: Nun wird den Ländern die zweite Option Ersatzgeld geöffnet. Zusammen mit der Betonung von freiwilligen Maßnahmen und Vertragsnaturschutz ist der Naturschutz in seiner Substanz bedroht. Da nutzen auch keine Bekenntnisse für ökologische Verpackungen und das nationale Naturerbe.