Die Ampel-Koalition stärkt die betriebliche Interessenvertretung von Beschäftigten. Mit Änderungen beim Betriebsverfassungsgesetz, die in dieser Woche beschlossen wurden, wird Klarheit und Sicherheit bei der Vergütung von freigestellten Betriebsrät:innen geschaffen.
Betriebsrät:innen leisten wertvolle Arbeit und stärken unsere demokratischen Strukturen. Diesem Einsatz gebührt Anerkennung. Ihre Tätigkeit üben Betriebsrät:innen als Ehrenamt aus. Dafür erhalten sie eine Vergütung, die sich an der Vergütung vergleichbarer Beschäftigter orientiert.
Dieser Grundsatz zur Vergütung von Betriebsrät:innen ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) infrage gestellt worden. Die dadurch entstandene Unsicherheit wird nun beseitigt. Damit wird sicher gestellt, dass sich die Lohnentwicklung freigestellter Betriebsrät:innen auch künftig an der Lohnentwicklung vergleichbarer Beschäftigter orientiert. So wird gewährleistet, dass sich Betriebsrät:innen weiterhin unabhängig und frei für die Interessen der von ihnen repräsentierten Arbeitnehmer:innen einsetzen können.