Mit diesem Vorschlag soll den EU-Mitgliedstaaten empfohlen werden, Selbstständigen und Beschäftigten in so genannten atypischen Arbeitsverhältnissen die Möglichkeit zu bieten, den Sozialversicherungssystemen beizutreten.
Es gilt Maßnahmen zu treffen, damit sie angemessene Sozialschutzansprüche aufbauen und nutzen können und die Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen zwischen Systemen zu erleichtern.
Außerdem sollen Sozialversicherungssysteme und -rechte transparenter gemacht werden. Insbesondere geht es hier um den Sozialversicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Mutterschaft oder Vaterschaft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Behinderung und Alter.
Jeder EU-Mitgliedstaat soll den Zugang zum Sozialschutz im Einklang mit ihrer nationalen Zuständigkeit eigenständig ausgestalten. Die Ratsempfehlung ist rechtlich nicht bindend. Für Deutschland ergibt sich daraus keine Handlungsverpflichtung.