Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche die tiefgreifendste Reform der Krankenhausversorgung in den letzten 20 Jahren beschlossen. Die Reform wird die medizinische Versorgung nahe am Wohnort sicherstellen, die Qualität der Behandlungen verbessern und das Personal in den Krankenhäusern entlasten.
Um den Krankenhäusern den wirtschaftlichen Druck zu nehmen, steigen die Krankenhäuser aus dem „Hamsterrad“ der Fallpauschalen aus. Damit wird der seit langem kritisierte Anreiz reduziert, aus wirtschaftlichen Erwägungen mehr Patient:innen aufzunehmen. Ein rein fallbezogenes Vergütungssystem setzt die Kliniken, insbesondere kleine im ländlichen Raum, aber auch große Krankenhäuser unter besonders hohen wirtschaftlichen Druck.
Spezialisierte Krankenhäuser bieten bessere Qualität
Eine Vorhaltevergütung soll dagegen künftig sicherstellen, dass Krankenhausstrukturen unabhängig von der direkten Leistungserbringung erhalten oder geschaffen werden können. Diese leistungsgruppenbezogene Vorhaltevergütung wird an die Krankenhäuser ausgeschüttet, denen durch die zuständige Landesbehörde eine Leistungsgruppe zugewiesen wurde und die die entsprechenden Qualitätskriterien grundsätzlich erfüllen.
Die Leistungen der Krankenhäuser werden künftig in 65 neu definierte Leistungsgruppen eingeteilt, in deren Rahmen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Dadurch wird dafür gesorgt, dass sich die Qualität der Behandlungen verbessert und Krankenhäuser nur das anbieten, was sie am besten können. Medizinische Eingriffe und Behandlungen werden künftig also vor allem in Krankenhäusern vorgenommen, die auf dieses Gebiet spezialisiert sind.
Bei dieser Reform stehen die Patient:innen und deren Lebensqualität im Mittelpunkt. Mit der Vorhaltefinanzierung wird der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser reduziert, damit sich die Behandlung wirklich nur am Wohl der Patient:innen orientiert. Wichtig ist künftig nicht, was sich rechnet, sondern was hilft.
Somit bestimmt zukünftig Qualität und nicht mehr Quantität die Versorgung.
Immer eine Klinik in der Nähe
Auch auf dem Land wird es weiterhin immer ein Krankenhaus in der Nähe geben. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für die relevanten Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Auch die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht.
Zugleich soll das Personal in den Krankenhäusern entlastet und effizienter eingesetzt sowie Bürokratie abgebaut werden. Damit wird auch die Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhaus gestärkt.
In den parlamentarischen Beratungen konnte die SPD-Fraktion das Gesetz in wesentlichen Punkten verbessern. Sie hat z.B. durchgesetzt, dass sich auch die private Krankenversicherung an den Kosten des Umbaus der Krankenhauslandschaft beteiligen wird. Wenn sie sich nicht freiwillig beteiligt, wird die Beteiligung gesetzlich geregelt.
Zudem wird die Pflege gestärkt. Jedes Krankenhaus muss in Zukunft neben einer ständigen ärztlichen Leitung für die fachlich-medizinischen Belange auch eine Leitung für die pflegefachlichen Belange bereitstellen. Zudem wird die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung verbessert. Dazu werden spezialisierte Krankenhäuser dauerhaft für die ambulante Versorgung geöffnet.
Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Unser Krankenhaussystem ist eins der teuersten der Welt, ohne jedoch die beste Qualität der Welt zu gewährleisten. Die Krankenhausreform wird das ändern. Sie ist unser größtes Reformvorhaben in der Gesundheitspolitik und ein Meilenstein, um eine medizinische Versorgung von hoher Qualität, Zuverlässigkeit und Wohnortnähe zu erreichen.
Durch eine veränderte Finanzierung entfallen für die Krankenhäuser künftig Anreize, möglichst viele Fälle zu erbringen. In Zukunft werden komplexe Behandlungen nur noch in solchen Krankenhäusern vorgenommen, die die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllen. Diese Spezialisierung führt insgesamt zu besseren Behandlungsergebnissen für die Patientinnen und Patienten und zu einem effizienteren Ressourceneinsatz.“
Christos Pantazis, zuständiger Berichterstatter:
„Mit dieser Reform stärken wir den Arbeitsplatz Krankenhaus, verbessern die Qualität der medizinischen Versorgung, sichern die gesundheitliche Betreuung im ländlichen Raum, reduzieren den bürokratischen Aufwand bei Rechnungsprüfungen und überwinden die strengen Sektorengrenzen.
Die Einführung der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen ist der revolutionäre Kern der Reform. Diese Einrichtungen werden die Grundversorgung vor Ort durch allgemeinärztliche, chirurgische und pflegefachliche Behandlungen sicherstellen. Zudem werden sie wie auch Sicherstellungskrankenhäuser für die ambulante fachärztliche Versorgung geöffnet. Dies sichert die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen.
Die Finanzierung der Reform stellen wir auf breite Schultern: Es werden sich nicht nur die Gesetzlichen, sondern auch die Privaten Krankenversicherungen perspektivisch am Transformationsfonds beteiligen. Dies garantiert, dass die nachhaltige Finanzierung unserer Gesundheitsversorgung solidarisch von allen getragen wird. Sollte die Beteiligung der PKV bis Ende 2025 nicht freiwillig erfolgen, werden wir gesetzliche Maßnahmen zur Verpflichtung ergreifen. Für diese große Strukturreform wird die Kraftanstrengung aller gebraucht.“