Um die Nachfrage an Fleisch und Fleischprodukten in Deutschland zu decken, werden laut Bundesregierung jährlich über 63 Millionen Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe und Pferde geschlachtet. Dazu kommen 700 Millionen Stück Geflügel. Zurzeit sind in Deutschland 5.129 Schlachtbetriebe zugelassen. 2011 waren in der Branche 136.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig und rund 25.000 geringfügig beschäftigt. Die Arbeitsbedingungen in der fleischverarbeitenden Industrie sind körperlich anstrengend – es ist kalt, laut und schmutzig. Die Schicht- und Akkordarbeit ist monoton und von einem hohen Grad an Schwarzarbeit, Leiharbeit und Werkverträgen gekennzeichnet. Deutschland hat sich zu einem Niedriglohnland im Schlachtsektor entwickelt. Ausländische Beschäftigte werden häufig in menschenunwürdigen Unterkünften untergebracht.

Deutschland trägt als Transitland für Tiertransporte und Exportland von Zuchttieren eine besondere Verantwortung. Eine Begrenzung der absoluten Transportdauer für Tiertransporte gibt es nicht. An Tiertransporteure werden hohe Anforderungen gestellt. Sie tragen die Verantwortung für die Tiere und benötigen dafür einen Sachkundenachweis. Sie haben Vorschriften zu Transport- und Lenkzeiten einzuhalten, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Deshalb kommt es zu Verletzungen der Ruhe- und Pausenzeiten. Die Unfallhäufigkeit ist erhöht.

 

Diese Transport- und Schlachtbedingungen entsprechen nicht dem Staatsziel Tierschutz. Die gesetzlichen Vorschriften reichen nicht aus, um Schmerz und Leid bei den Tieren zu vermeiden. die herrschenden Bedingungen sind für Mensch und Tier belastend und unwürdig.

Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (Drs. 1711148) die Bundesregierung auf, Tiertransporte im Inland maximal auf vier Stunden zu begrenzen. Tiere sollen grundsätzlich im nächstgelegenden Schlachthof geschlachtet werden. Die Transportbedingungen sind zu verbessern und die Kontrolle der Unterbringung der Tiere ist zu gewährleisten. Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Tiertransporte maximal acht Stunden dauern dürfen. In Schlachtbetrieben müssen die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Dazu gehören ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, die kostenlose Bereitstellung von Arbeitsausrüstung und Arbeitsschutzausstattung sowie das Verbot, Kost und Logis von Beschäftigten vom Lohn abzuziehen. Regelmäßige Arbeitsschutzbelehrungen sollen die Beschäftigten vor Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen schützen.