Besondere Bedeutung erhält der Entwurf durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen:
- Er greift insbesondere aktuellen Änderungsbedarf durch die Flüchtlingssituation auf: Befristet gewährt bis Ende 2018 werden eine Stellenzulage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), eine wöchentliche Familienheimfahrt bei flüchtlingsbedingten Abordnungen und ein zusätzlicher Besoldungszuschlag von fünf Prozent beim Hinausschieben des Ruhestands.
- Um rund 50 Prozent erhöht wird die seit langem nicht erhöhte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten.
- Befristet entfällt für Bestandspensionäre (des Bundes), die beim BAMF tätig werden, die Anrechnung des dabei erzielten so genannten Verwendungseinkommens. Die Beschränkung auf Bestandspensionäre ist sachgerecht, weil bei noch Aktiven in diesem Bereich der Ruhestand mit einem Besoldungszuschlag von insgesamt 15 Prozent hinausgeschoben werden kann.
- Anzurechnender Hinzuverdienst im Ruhestand wird künftig durch Zwölftelung auf das Gesamtjahr verteilt, was auch eine monatsweise Vollzeittätigkeit ermöglicht.
- Die besoldungsrechtlichen Obergrenzen werden weitgehend vereinheitlicht auf dem Niveau der Bundesoberbehörden und unmittelbar im Gesetz geregelt, womit die Obergrenzenverordnung entfällt. Damit entfallen weitgehend auch die vielfach beanstandeten Unterschiede zu Lasten der Verwaltungsbereiche bei Bundespolizei und Bundeswehr.
- Die Anerkennungspraxis der Ressorts im Hinblick auf berufliche Vordienstzeiten wird vereinheitlicht. Für Ämter, die einen Masterabschluss voraussetzen, können zwei Jahre als Vordienstzeit berücksichtigt werden. Damit werden nachteilige Auswirkungen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes korrigiert.