Denn sicherheitsrelevante Entwicklungen im In- und Ausland führen dazu, dass die Beschaffungsverfahren schneller durchgeführt werden müssen.

Darum ändert der Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit, den die Abgeordneten des Bundestages am Donnerstag beschlossen haben, sowohl Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als auch in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (Drs. 19/15603).

Neben der dadurch ermöglichten schnelleren Beschaffung werden auch Änderungen in der Vergabestatistikverordnung umgesetzt.