Das markwirtschaftliche Prinzip von Risikoverantwortung und Haftung muss auch im Finanzsektor gelten. Deshalb hat sich Deutschland mit seinen europäischen Partnern darauf verständigt, neben der Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) einen europäischen Mechanismus zur Sanierung und geordneten Abwicklung maroder Banken einzurichten.

Mit der Umsetzung der vorliegenden EU-Richtlinie wird bis 2016 ein europäischer Abwicklungsfonds geschaffen, der sich aus Abgaben der Banken speist. Der Fonds soll bis 2024 auf ein Volumen von bis ein Prozent der gesicherten Einlagen aufwachsen (ca. 55 Milliarden Euro). Näheres dazu ist hier zu finden:
Bankenunion schützt Steuerzahler.

Die EU-Kommission hat am 21. Oktober 2014 einen delegierten Rechtsakt zur konkreten Ausgestaltung der europäischen Bankenabgabe vorgelegt. Er berücksichtigt die SPD-Forderung, dem risikoärmeren Geschäftsmodell von Sparkassen und Genossenschaftsbanken besonders Rechnung zu tragen. Diese besondere Berücksichtigung von Sparkassen und Genossenschaften bei der Bankenabgabe war für die SPD-Fraktion immer die Voraussetzung gewesen, dem Gesetzespaket zur Bankenunion zuzustimmen. Diese Voraussetzung ist nunmehr erfüllt.

Entscheidend ist: Eine klare Haftungskaskade sorgt dafür, dass privatwirtschaftliche Verluste nicht einfach wieder auf den Steuerzahler überwälzt werden: Bei Schieflage einer Bank werden zunächst die Eigentümer und Gläubiger herangezogen („bail-in“). Einlagen unter 100.000 Euro sind davon ausgenommen. Danach muss der durch Banken gespeiste Abwicklungsfonds in Anspruch genommen werden.

Die Koalitionsfraktionen haben am Donnerstagmittag in 2./3. Lesung den Gesetzentwürfen der Regierung zugestimmt (Drs. 18/2575, 18/2626, 18/2577, 18/2629, 18/2580, 18/2628).

Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes

Die Schieflage einzelner Finanzinstitute kann die Kapitalmarktfähigkeit von Staaten und die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte insgesamt gefährden. Deshalb müssen bessere Mechanismen geschaffen werden, um die Übertragung von Krisen im Finanzsektor auf öffentliche Haushalte zu verhindern. Mit der geplanten Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes soll hierfür ein weiterer Baustein umgesetzt werden. Künftig sollen direkte Finanzhilfen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) an Finanzinstitute gewährt werden können. Beantragt werden können diese Hilfen jedoch nicht von Finanzinstituten selbst, sondern ausschließlich von den Mitgliedstaaten, in denen das betreffende Finanzinstitut ansässig ist.

Das Instrument der direkten Finanzhilfen des ESM soll insgesamt auf 60 Mrd. Euro begrenzt werden und nur als letztes Mittel sowie unter strengen Auflagen zum Einsatz kommen. Auch müssen die betreffenden Institute der Aufsicht der EZB unterliegen. Der Haftungsrahmen Deutschlands im ESM soll durch das neue Instrument der direkten Rekapitalisierung nicht ausgeweitet werden.

Auch diesen Vorlagen haben die Koalitionsfraktionen am Donnerstag in 2./3. Lesung zugestimmt.