Dazu hat der Bundestag am 30. März mit der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes das weltweit das erste Gesetz zum automatisierten Fahren (Drs. 18/11300, 18/11776) beschlossen. Denn beim automatisierten Fahren geht es um mehr als nur um Technik. Es geht um viele rechtliche Fragen.

Wer hat eigentlich Schuld, wenn das Auto in einem Parkhaus selbst einparkt und es kracht? Gibt die Fahrerin oder der Fahrer die Haftung an die Hersteller ab, wenn sie oder er auf der Autobahn der Technik die Steuerung des Wagens überlässt? In den USA gab es im letzten Sommer einen tödlichen Unfall mit einem Tesla-Sportwagen mit Autopilot-System, weil die Kameras des Wagens dabei versagten, die weiße Flanke des LKW vom hellen Himmel zu unterscheiden. Aus diesem Grund soll der Wagen nicht automatisch gebremst haben. Wen trifft denn in einem solchen Fall die Schuld – Mensch oder Maschine?

Bei fehlerhafter Technik haftet der Hersteller

Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes regelt das Zusammenwirken zwischen dem automatisiert fahrenden Auto und dem Fahrer: Der Einsatz solcher Assistenzsysteme ist zunächst auf Autobahnen vorstellbar. Der Fahrer darf sich vom Straßenverkehr abwenden und dem System die Steuerung übergeben. Aber er muss dabei in der Lage sein, wahrzunehmen, wenn das System meldet, dass er selbst die Steuerung wieder übernehmen muss. Das System muss dies dem Fahrer mit der notwendigen Zeitreserve anzeigen, damit er rechtzeitig in die Steuerung eingreifen kann. Das bedeutet, wenn die Technik fehlerhaft ist, haftet der Hersteller. Trotzdem bleibt der Fahrer während des Fahrens rechtlich gesehen der Fahrzeugführende, denn er wird durch die Technik nicht ersetzt. Das erfolgt erst beim autonomen Fahren, bei dem die Personen im Fahrzeug nur als Passagiere unterwegs sind.

Daten aus der Blackbox helfen bei Unfällen

Damit bei einem Unfall Schuldfragen geklärt werden können, zeichnet eine Art Blackbox Orts- und Zeitangaben sowie die Information auf, ob es eine Aufforderung zur Übernahme der Steuerung vom System an den Fahrer gegeben hat. Ebenso wird festgehalten, ob zur Zeit des Unfalls das System oder der Mensch gefahren ist. Diese Daten werden für sechs Monate gespeichert.

Das Gesetz definiert außerdem, was hoch- und vollautomatisiertes Fahren ist und es legt Mindestanforderungen an die Technik fest. Die Hersteller müssen erklären, ob ihre Assistenzsysteme den rechtlichen Vorgaben entsprechen, und sie müssen auf einen Fehlgebrauch während er Fahrt hinweisen.

Für das oben genannte Beispiel des Unfalls beim automatisierten Einparken im Parkhaus gilt nach dem Gesetz: Der Hersteller haftet. Und der Tesla-Sportwagen, der in den USA in einen Unfall verwickelt war, entspricht nicht den im Gesetz geregelten technischen Anforderungen. Danach würde er auf deutschen Straßen auch keine Zulassung erhalten.

SPD-Fraktion hat Gesetz umfangreich verbessert

Der SPD-Bundestagsfraktion ist es in der parlamentarischen Beratung gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf entscheidend zu verbessern. Und zwar im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das betrifft vor allem den Datenschutz: So wird jetzt eine Verordnung zur Speicherung und Datensicherheit unter Beteiligung der Bundesdatenschutzbeauftragten geschaffen. Außerdem haben die sozialdemokratischen Abgeordneten klarere Haftungsregeln bei Unfällen und damit mehr Verbraucherschutz erreicht.

Die Automatisierungsstufen von Fahrzeugen im Überblick

  • Zum teilautomatisierten Fahren werden Systeme eingesetzt, die dauerhaft überwacht werden müssen. Hierbei muss der Fahrer jederzeit zur vollständigen Übernahme des Fahrens bereit.
  • Für das hochautomatisierte Fahren werden Systeme genutzt, die nicht dauerhaft überwacht überwacht werden müssen. Diese Systeme warnen den Fahrer rechtzeitig, bevor er eingreifen muss.
  • Das vollautomatisierte Fahren setzt Systeme voraus, die der Fahrer nicht überwachen muss. Solche Systeme sind in allen Situationen in der Lage, einen risikominimalen Zustand herzustellen.
  • Zum autonomen Fahren gehören Steuerungssysteme, bei denen ein Fahrzeug vollständig vom Start bis zum Ziel übernimmt. Alle Personen im Auto gelten dann als Passagiere.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Ein neues Gesetz regelt das hoch- und vollautomatisierte Autofahren in Deutschland. Es regelt die verschiedenen Stufen des automatisierten Fahrens sowie technische Anforderungen an die Hersteller von Assistenzsystemen. Vor allem schreibt das Gesetz fest, wann im Falle eines Unfalls der Hersteller oder der Fahrer haftet.