Worum es geht: Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das seit 2016 in Kraft ist, wurden die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmern an eine Schlichtungsstelle wenden können, die bestimmten Qualitätsanforderungen genügt.
Vor dem Hintergrund der am 1. November 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage wird es mehr Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen geben, weil Verbraucherinnen und Verbraucher ihre im Wege der Musterfeststellungsklage festgestellten individuellen Ansprüche noch durchsetzen müssen. Dafür bietet die Verbraucherschlichtung für den Verbraucher eine im Vergleich zum Klageweg kostengünstige, schnelle und ressourcenschonende Alternative.
Das neue Gesetz soll die außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher schneller und effizienter gestalten und regelt unter anderem, dass die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung ab dem 01. Januar 2020 auf den Bund übertragen wird.
Er soll durch den Betrieb einer bundesweiten ‚Universalschlichtungsstelle‘ flächendeckend für eine richtige Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen sorgen. Außerdem sollen durch das Bundesamt für Justiz anerkannte private Schlichtungsstellen im Versicherungsbereich verpflichtet werden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über Geschäftspraktiken eines Unternehmers zu unterrichten, die ihnen bei ihrer Schlichtungstätigkeit bekannt geworden sind und die im Widerspruch zu den Interessen einer Vielzahl von Verbrauchern stehen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Ein geplantes Gesetz soll die außergerichtliche Streitbeilegung für Verbraucher schneller und effizienter gestalten und regelt unter anderem, dass die derzeit den Bundesländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung ab dem 01. Januar 2020 auf den Bund übertragen wird.