Bereits 2009 unter dem damaligen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wurden Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II den Regelungen des Atomgesetzes unterstellt. Die Betreiberverantwortung wurde vom Helmholtz Zentrum München auf das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übertragen. Augenblicklich finden Untersuchungen statt, die klären sollen, ob die geplante Rückholung der Atomabfälle möglich ist. Auf Grund der mittlerweile vorliegenden Erkenntnisse müssen sowohl die Untersuchungsarbeiten als auch die Maßnahmen zur Rückholung beschleunigt werden. Und zwar ohne Abstriche am Schutz der Bevölkerung, der Beschäftigten und künftiger Generationen. Deshalb haben die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Gesetzentwurf (Drs. 17/11822) in den Bundestag eingebracht, der am 13. Dezember erstmalig beraten wurde.

Die Beschleunigung des Rückholverfahrens soll durch geänderte verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen geschehen: z. B. durch Verzicht auf die Planfeststellung, Zulässigkeit von Teilgenehmigungen und vorzeitigem Beginn sowie konzentrierter Genehmigungen. Zudem sollen behördliche Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften ermöglicht werden, insofern der Strahlenschutz dabei gewährleistet ist. Der Prozess der Rückholung von radioaktiven Abfällen aus der Schachtanlage Asse II und deren sichere Stilllegung sollen transparent und unter öffentlicher Beteiligung durchgeführt werden.

 

Anja Linnekugel