Die Verabreichung kontaminierter Antikörperpräparate erfolgte mit Wissen des Herstellers, wofür die Verantwortlichen auch verurteilt wurden. Die schweren Infektionen dieser Frauen sind ein besonders beklagenswertes Beispiel begangenen DDR-Unrechts, auch weil die Betroffenen zu Zeiten der DDR nicht entschädigt wurden.

Die Frauen können seit dem Jahr 2000 Hilfe, Unterstützung und Renten nach dem Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG) erhalten. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass die geltend gemachten Gesundheitsschäden auf die Infektion zurückzuführen sind. Das für diesen Nachweis erforderliche Begutachtungsverfahren ist von den Betroffenen wiederholt kritisiert worden. Grundlage für die Begutachtung ist die Versorgungsmedizinverordnung. Sie sei nach Auffassung der Betroffenen im Hinblick auf mögliche Schädigungen außerhalb der Leber (extrahepatisch) überarbeitungsbedürftig und werde zudem in den Bundesländern nicht einheitlich angewandt.

Der Antrag der SPD-Fraktion fordert die Überprüfung der Verordnung, die Sicherstellung ihrer einheitlichen Anwendung in den Bundesländern und regelmäßige Berichterstattung über die Evaluierung des Gesetzes.