OGAW unterliegen der Zulassungspflicht und werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht überwacht. Die OGAW-Richtlinie schreibt eine Reihe von Pflichtinformationen für Anleger vor. Hierzu gehören der ausführliche und der vereinfachte Verkaufsprospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte.

Auf diese Weise sollen einheitliche Standards beim Anlegerschutz und das grenz-überschreitende Angebot von Investmentfonds erleichtert werden. Zudem sollen national bedingte punktuelle Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs und des Kreditwesengesetzes vorgenommen und das Kapitalanlagegesetzbuch an neue europäische Verordnungen im Investmentwesen angepasst werden.