Alle Fachleute sind sich einig: Ein Gesetz zur besseren Anerkennung ausländischer Berufs- und Hochschulabschlüsse ist längst überfällig. Deutschland braucht gut qualifizierte Fachkräfte. Die Anerkennung der Potentiale aller Migrantinnen und Migranten ist ein notwendiger Schritt für gelungene Integration.

Die SPD hatte schon im ersten Halbjahr 2009 Eckpunkte für ein solches Anerkennungsgesetz vorgelegt. Eine gemeinsame Initiative der damaligen Großen Koalition kam aufgrund des Widerstands von CDU/CSU nicht zustande. Im Dezember 2009 legte Bildungsministerin Schavan Eckpunkte vor – und versprach, spätestens bis Sommer 2010 einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Inzwischen ist Herbst – einen Gesetzentwurf hat das Kabinett noch immer nicht beschlossen. Doch im schwarz-gelben Koalitionsstreit um Integration und Zuwanderung wird Bildungsministerin Schavan einmal mehr ihrem Ruf als Ankündigungsministerin gerecht. Jetzt verspricht sie einen Kabinettbeschluss bis Dezember. Gleichzeitig werden die entsprechenden Gelder in Schavans Haushaltsentwurf für 2011 gekürzt.

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ernst Dieter Rossmann, sagt: „Wir brauchen mehr Mittel für die Beratung und Betreuung der Betroffenen im bestehenden Anerkennungsdschungel von Hochschulen, Ländern und Kammern, nicht weniger. Wie das zusammengehen soll, weiß nur Frau Schavan. Das ist eine widersprüchliche Politik.“

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag ein Anerkennungsgesetz, das einen Rechtsanspruch auf ein bundeseinheitliches Anerkennungsverfahren für alle ausländischen Aus- und Fortbildungsberufe sowie akademischen Abschlüsse schafft. Wenn ausländische Zertifikate vorliegen sollen die Antragsteller durch Anerkennung oder Teilanerkennung möglichst eine Tätigkeit im erlernten Beruf ausüben können. Wird der im Ausland erlangte Abschluss nur teilweise anerkannt, soll zur Erlangung der vollen Anerkennung zwischen einer Kompetenzprüfung und einer zusätzlichen Qualifizierung gewählt werden können. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen nicht mehr als zwei Jahre dauern. Auch, wenn keine Zertifikate vorliegen, soll nach Feststellung der Fähigkeiten und Kenntnisse die Möglichkeit zum Erwerb eines Berufsabschlusses gegeben sein.

Neben einem verbesserten Anerkennungsverfahren kommt es entscheidend darauf an, dass fehlende Qualifikationen nachträglich erworben werden können. Zur Finanzierung von Maßnahmen zur Nachqualifizierung sollen aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion Mittel der Arbeitsförderung genutzt, aber auch neue Förderinstrumente wie etwa ein „Einstiegs-BAföG“ entwickelt werden.