Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, kommt es immer öfter zu sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner:innen.

Die Ampel-Koalition will Schwangere und das Fachpersonal wirksam davor schützen und auf Bundesebene Rechtssicherheit im Umgang mit Gehsteigbelästigungen schaffen. Deshalb hat der Bundestag in dieser Woche neue Regeln beschlossen, durch die solche Handlungen unterbunden werden sollen.

Das Gesetz sieht vor, Gehsteigbelästigungen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Einrichtungen zu verbieten und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro als Ordnungswidrigkeit zu belegen. Auch das Personal von Beratungsstellen und Einrichtungen soll vor Beeinträchtigungen geschützt werden.

Die SPD-Fraktion hat sich im parlamentarischen Verfahren erfolgreich dafür eingesetzt, dass Frauen sich nicht erst aktiv gegen Übergriffe wehren müssen, sondern auch eine Überrumpelung erfasst wird.

Zusätzlich soll die Bundesstatistik gemäß dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche in Praxen und Krankenhäusern auf regionaler Ebene ergänzt werden. Ziel ist es, die Übersicht über die regionale Versorgungslage zu verbessern, da bisher nur Daten auf Bundes- und Landesebene erfasst werden.