Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte, die Sozialdemokraten würden keiner Regelung zustimmen, die weiterhin Schlupflöcher offen lasse und bei der Steuerhinterzieher straffrei bleiben würden. „Die Beschädigung der Steuermoral wiegt ein vielfaches höher als die paar Hundert Millionen für die öffentlichen Kassen“, sagte er zur Begründung. Das Steuerabkommen schaffe „zwei Klassen von Steuerbürgern“: diejenigen, die hierzulande regulär zahlen müssten, und die Privilegierten, die ein anonymes Konto in der Schweiz haben und dann weniger zahlen müssten.

Da der Bundesrat der Vereinbarung zustimmung muss, ist die Regierung auf Unterstützung durch von SPD und Grünen regierte Bundesländer angewiesen.

In einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, von der SPD beantragt, sagte Fraktionsvize Joachim Poß: „Dieses Steuerabkommen ist ein Etikettenschwindel. Man darf es nicht nur danach beurteilen, dass es mehr Geld gibt“. Sondern vergangene massive Steuerhinterziehung werde damit legalisiert, und für die Zukunft werde sie möglich gemacht. Im Kampf gegen Steuerhinterziehung habe diese Regierung „einen Gang zurückgeschaltet“, denn Steuerhinterzieher blieben „weiter im Dunkeln“. Das Abkommen von Schwarz-Gelb mit der Schweiz sei nicht zuletzt ein großer Sieg für die Schweizer Finnazbranche. Poß: „Es wurde zu lasch und zu nachgiebig verhandelt“. Die Sozialdemokraten hätten hier couragierter agiert.

Noch immer erhebliche Schlupflöcher

„Auch wenn Bundesfinanzminister Schäuble versucht, die zahlreichen Mängel der Vereinbarung zu verschleiern: Regelungen, die gerade die hartnäckigsten Steuerstraftäter am stärksten verschonen, sind für die SPD nicht zustimmungsfähig“, erklärten Nicolette Kressl, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, und Martin Gerster, Berichterstatter der SPD-Fraktion. Sie stellten klar, dass die Einwänd der SPD nicht vorrangig die Verteilung möglicher Mehreinnahmen beträfen, sondern die „Unausgewogenheit der Vereinbarungen“: Um die Schweizer Banken und ihre Kunden vor Bestrafung zu bewahren und das Bankgeheimnis weitestgehend zu erhalten, muss Deutschland seine Steueransprüche reduzieren, die Strafverfolgung begrenzen und die Befugnisse der hiesigen Finanz- und Justizbehörden einschränken. Kressl: „Diese Zugeständnisse verletzen die Grundsätze der Steuergerechtigkeit und des ordnungsgemäßen Steuervollzugs.“ Das Abkommen weise noch immer erhebliche Schlupflöcher auf:

  • Die Missbrauchsklausel soll erst nachträglich konkretisiert werden.
  • Die Anhebung des Höchststeuersatzes für die anonyme Nachversteuerung ist reine Symbolik, unabhängig von der Höhe des hinterzogenen Vermögens käme bei einem Großteil der Fälle nur der Mindeststeuersatz zur Anwendung. Schwarzgelder könnten weiterhin ungehindert in die Schweiz fließen,
  • Eine Besteuerung im Todesfall ließe sich durch vorherige Übertragung an die Erben unter Hinterziehung der Schenkungsteuer oft leicht vermeiden.
  • Das limitierte Auskunftsrecht der Deutschen Finanzverwaltung bezieht sich allein auf die Existenz von Konten deutscher Steuerpflichtiger. Damit bleiben berechtigte Anliegen der Länder auch in der revidierten Fassung des Steuerabkommens unberücksichtigt.