Anstatt die Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches zu nutzen, tut Aigner nur so als ob die Behörden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig über Lebensmitteltäuschungen informieren und Produkte und Hersteller nennen. Aber die entscheidenden Hürden im Gesetz hat sie nicht beseitigt. Die Vollzugsbehörden in den Ländern werden durch die Formulierungen im Gesetz wie „nicht nur unerheblich“, „soll“ und „Abwägung“ verunsichert. Aigner ist wieder vor der Lebensmittellobby eingeknickt und verhindert so einen transparenten Umgang mit Lebensmittelskandalen. Sie versucht lediglich die Öffentlichkeit zu beruhigen.

Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, hält es für demokratiegefährdend, wenn deutsche Behörden bei Betrügereien die Namen von Pfedefleischprodukten oder Hühnerbaronen nicht nennen dürfen, sondern auf den goodwill der Unternehmen selbst angewiesen sind.

Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion

Die SPD-Bundestagsfraktion hat zur 2./3. Lesung der Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches einen Entschließungsantrag (Drs. 17/12558) eingebracht. Darin fordert sie die Bundesregierung u. a. auf, endlich ein Gesamtkonzept für Verbraucherinformation mit dem Ziel alle Erkenntnisse der Behörden offenzulegen, zu erarbeiten. Außerdem schlägt sie kurzfristige Änderungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches vor, damit Hersteller- und Produktnamen von Fertiggerichten mit Pferdefleischanteilen und falsch deklarierten Hühnereiern genannt werden können. Auf EU-Ebene soll die Bundesregierung Vorschläge für ein Rückverfolgungssystem vorlegen, das alle Handelsstufen umfasst. Gleiches fordern die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für die Herkunfskennzeichnung von Fleisch, Milch und Milchprodukten auch in verarbeiteten Lebensmitteln. Lebensmitteltäuschungen sollen schärfer sanktioniert und die Unrechtsgewinne abgeschöpft werden. Beschäftigte, die Hinweise auf Lebensmittelskandale geben, gilt es rechtlich zu schützen.