Es wurden drei Problemfelder herausgearbeitet: Zum einen sei die Angst vor Verschuldung abschreckend, zum anderen sei der Antrag zu kompliziert und zum dritten wüssten die potentiellen Geförderten zu wenig über ihren möglichen Anspruch.

Die Verschuldungsangst geht der aktuelle Entwurf des 26. BAföG-Änderungsgesetzes an. Wenn der Darlehensanteil des BAföG trotz nachweisbaren Bemühens binnen 20 Jahren nicht getilgt werden kann, werden die Restschulden erlassen. Auch wenn 77 Monatsraten getilgt wurden, gibt es einen Schuldenschnitt – selbst wenn aufgrund geringen Einkommens nur reduzierte Raten gezahlt wurden.

Bezüglich des komplizierten Antrags besteht Handlungsbedarf. Die jungen Leute hatten zumeist noch nie mit einer Behörde Kontakt und werden mit einem grauen Antragsformular konfrontiert, das eine durchschnittliche Ausfüllzeit von fünfeinhalb Stunden verlangt. Die digitale Version sieht genauso aus wie das Papierformular und verlangt eine Authentifizierung mit eID oder einer Unterschrift - also Ausdrucken, Unterschreiben und Versand mit der Post. Das eID-Verfahren wird kaum genutzt. Hier sind dringend Verbesserungen notwendig: von einer vereinfachten Sprache, über eine bequeme und bundeseinheitliche online-Lösung bis hin zur Einführung einer eAkte.

Darüber hinaus muss es eine verbesserte Informationskampagne für das BAföG geben. Es kann nicht sein, dass der Aufwand der Bundesregierung für das Deutschlandstipendium dreimal so hoch ist wie für das BAföG. Denn im Gegensatz zur Begabtenförderung hat man auf BAföG-Förderung einen Rechtsanspruch. Das BAföG braucht eine kreative Öffentlichkeitsarbeit, die junge Leute ermutigt, diesen Rechtsanspruch für sich zu nutzen.

Die nötigen Verbesserungen, die nicht direkt im BAföG geregelt werden können, werden wir im parlamentarischen Verfahren weiter vorantreiben. Unser Ziel ist es, das BAföG auf die Höhe der Zeit zu bringen, die Förderungsberechtigten besser zu erreichen und sie einzuladen, ihre Ansprüche geltend zu machen.