Koalition führt inklusives Wahlrecht ein

Abschaffung von Wahlausschlüssen

Viele Menschen mit Behinderungen dürfen bei Wahlen ihre Stimme nicht abgeben. Das ist Diskriminierung. Ein am Donnerstag verabschiedetes Gesetz ändert das jetzt.

Eine Person wirft einen Umschlag in eine Wahlurne.

Das Wahlrecht ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Trotzdem dürfen bisher viele Menschen mit Behinderungen bei Wahlen ihre Stimme nicht abgeben. Das ist Diskriminierung. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2019 ist es der SPD-Fraktion endlich gelungen, gegenüber CDU/CSU das volle Wahlrecht auch für alle Menschen mit Behinderungen durchzusetzen.

Mit einem Gesetzentwurf, den das Parlament am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat (Drs. 19/9228), wird das sogenannte inklusive Wahlrecht eingeführt. Denn laut dem höchstrichterlichen Urteil ist der generelle Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Vollbetreuung mit dem Grundgesetz unvereinbar. Er verstößt gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und gegen das im Grundgesetz verankerte Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung.

Das Gericht erklärte außerdem den Wahlrechtsausschluss der wegen Schuldunfähigkeit untergebrachten Straftäter für nichtig. Mit dem Gesetzentwurf werden die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse ersatzlos gestrichen. Darüber hinaus wird die zulässige Assistenz bei der Wahlrechtsausübung sowie deren Grenzen und strafrechtliche Sicherung geregelt. Die Neuregelung wird am 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die Koalition führt per Gesetz das inklusive Wahlrecht ein. Damit werden die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse von Menschen unter Vollbetreuung ersatzlos gestrichen.

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      Das Wahlrecht ist eine tragende Säule der Demokratie. Trotzdem dürfen viele Menschen mit Behinderungen bei Wahlen ihre Stimme nicht abgeben. Nun ist es der SPD-Fraktion endlich gelungen, gegenüber CDU/CSU das volle Wahlrecht auch für alle Menschen mit Behinderungen durchzusetzen.