Die schematische Übernahme von Ratings durch die Finanzbranche führte in vielen Fällen zu einer Fehleinschätzung der Ausfallrisiken von Kreditnehmern und Wertpapieren. Dies trug wesentlich zur Entstehung der Finanzmarktkrise im Herbst 2008 bei. Als Lehre aus der Finanzmarktkrise werden deshalb in der Europäischen Union Ratingagenturen strenger reguliert. Zudem wurden  Maßnahmen gegen den ausschließlichen und automatischen Rückgriff auf Ratings zur Bonitätseinschätzung ergriffen.

Durch den Gesetzentwurf sollen die nationalen Aufsichtsbehörden die Kompetenz zur Überwachung der von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und von Investmentfonds angewandten Verfahren zur Bewertung von Ausfallrisiken erhalten. Im Kapitalanlagegesetzbuch und anderen Finanzmarktgesetzen sollen Bußgeldvorschriften eingeführt werden, um wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen die Pflichten bei der Bonitätseinschätzung verhängen zu können. Außerdem soll durch eine Änderung des Börsengesetzes klargestellt werden, dass auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder Informationen an die europäischen Finanzaufsichtsbehörden weitergeben dürfen.