Die SPD bekräftigt erneut, dass die schrittweise Einführung der Erhöhung der Rentenregelaltersgrenze ab 2012 nicht vorgenommen werden soll. Erst wenn mindestens 50 Prozent der 60 bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, dürfe die Anhebung des Renteneintrittsalters erfolgen.

Um dies zu erreichen sollten die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik weiter im bisherigen Umfang genutzt werden. Doch mit den Kürzungen in diesem Bereich sowie in der Weiterbildung entziehe sich die Bundesregierung laut Antrag ihrer Verantwortung, eine längere Beschäftigung für ältere Menschen zu ermöglichen.

Der Entschließungsantrag entspricht dem Beschluss des SPD-Bundesparteitags.

SPD hat bereits 2007 auf Überprüfung der Beschäftigungssituation Älterer bestanden

Aus gutem Grund haben die Sozialdemokraten 2007 in der Großen Koalition darauf bestanden, dass der Beginn der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsaltes mit der Überprüfung der Beschäftigungssituation Älterer verknüpft ist. Die schwarz-gelbe Bundesregierung redet sich die Zahlen schön und drückt sich vor der Tatsache, dass allein die Anhebung der Regelaltersgrenze nicht sicherstellt, dass die Beschäftigten das Renteneintrittsalter auch erreichen.

Langfristig bleibt die Anhebung des Renteneintrittsalters sozial- und wirtschaftspolitisch notwendig. Bei einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, bei einem späteren Eintritt von jungen Menschen ins Arbeitsleben und weil künftig immer mehr Ältere immer weniger Jüngeren gegenüberstehen, kann die gesetzliche Rentenversicherung so als Grundlage der Altersvorsorge gestärkt werden. Dennoch muss die Regierung, bevor das Renteneintrittsalter tatsächlich angehoben wird, die entscheidende Frage beantworten können: Ist die überwiegende Zahl der Menschen bis zum Renteneintrittsalter sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und welche Qualität hat diese Beschäftigung?

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus den genannten Gründen bereits 2010 einen umfassenden Antrag zur Verschiebung des Eintiegs in die Rente ab 67 in den Bundestag eingebracht.