Rund 800 Integrationsbetriebe beschäftigen bundesweit etwa 22.500 Menschen, circa 10.500 von ihnen sind Menschen mit Behinderungen. Die Integrationsbetriebe sind für die Beschäftigten mit Behinderungen Arbeitsstellen auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Integrationsbetriebe bieten in vielen Branchen wie in der Gastronomie (16 Prozent), in der Industrieproduktion (elf Prozent) und im Handwerk (zehn Prozent) ihre Dienstleistungen an. Ihre durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei 23 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie beschäftigen dauerhaft einen Anteil von 25 bis 50 Prozent von Menschen mit Behinderungen.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD fordern die Regierung in ihrem Antrag auf, in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils 50 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung zu stellen, um mehr Arbeitsplätze in Integrationsbetrieben zu schaffen. Der Ausgleichsfonds wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet. An ihn müssen die Betriebe Ausgleichzahlungen abführen, wenn sie nicht ausreichend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
„Integrationsbetriebe sind Leuchttürme der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Als Wirtschaftsunternehmen mit einem klaren sozialen Auftrag stellen sie eine wichtige Ergänzung zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dar“, sagt Kerstin Tack, Beauftragte der SPD-Fraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Mit den insgesamt 150 Millionen Euro könnten bis zu 4.500 neue Arbeitsplätze in Integrationsbetrieben entstehen. Gemäß den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nach personenzentrierter Unterstützung sollten zukünftig noch mehr als bisher die Menschen mit ihren Stärken und individuellen Ressourcen im Mittelpunkt stehen, stellt Tack dar.
Um die Schwelle zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt weiter zu senken, soll laut Antrag die wöchentliche Mindestarbeitszeit in Integrationsbetrieben von 15 auf zwölf Stunden herabgesetzt werden. Zudem ist vorgesehen, die betriebliche Gesundheitsförderung auszubauen, Weiterbildungsangebote zu verbessern und die Zielgruppen der Integrationsbetriebe um den Personenkreis langzeitarbeitsloser Schwerbehinderter zu erweitern. Auch die Organisation des Übergangs von der Schule in Integrationsfirmen soll verbessert werden.
Für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit soll es zudem möglich sein, Integrationsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bevorzugt zu berücksichtigen. „Der Antrag und die Umsetzung der darin formulierten Maßnahmen sind ein weiterer Schritt in Richtung Selbstbestimmung und allumfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, betont Kerstin Tack.