Wir akzeptieren und respektieren alle Lebensentwürfe. Wir wollen eine Gesellschaft, in der jede und jeder  frei von Gewalt und Diskriminierung selbstbestimmt und gleichberechtigt leben und lieben darf.

Denn Diskriminierung findet statt. Sie hat viele Facetten, beginnt beim Adoptionsrecht und geht weit über die Rehabilitierung Verurteilter nach Paragraph 175, das Melderecht oder das Steuerrecht hinaus. Immer noch bleibt die Lebenspartnerschaft eine Ehe zweiter Klasse. Wir wollen die Öffnung der Ehe, um sämtliche noch bestehenden Diskriminierungen zu beenden. Wir wollen die Gleichheit vor dem Gesetz nach Artikel 3 des Grundgesetzes – egal welcher sexuellen Identität. Dafür setzen wir uns seit Jahren ein, und das soll auch die Richtschnur unseres Handelns sein.

Adoptionsrecht

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 und der Verabschiedung des Gesetzes ist es eingetragenen Lebenspartnern erlaubt, das adoptierte Kind des anderen Partners in einem zweiten Schritt ebenfalls zu adoptieren (Sukzessivadoption). Dies ist ein Fortschritt und gut für das Kindeswohl. In Deutschland gibt es noch immer ein unterschiedliches Adoptionsrecht für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Die SPD-Bundestagsfraktion tritt weiterhin für die vollständige rechtliche Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein. Dazu gehört für uns, über die Sukzessivadoption hinaus auch die Volladoption für Lesben und Schwule zuzulassen. Es ist nicht begründbar, warum ein gleichgeschlechtliches Paar gemeinsam Pflegekinder aufnehmen, nicht aber gemeinsam ein Kind adoptieren darf.

Rehabilitierung § 175 StGB und Nationaler Aktionsplan

Wir werden fraktionsübergreifend für eine Rehabilitierung und Entschädigung der Verurteilten nach Paragraph 175 (Urteile gegen „Homosexuelle Handlungen“) werben und den „Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.

Melderecht

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften hat auch Auswirkungen auf das Melderecht. Die SPD-Fraktion will aber nicht, dass dadurch Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern Gefahr laufen entlassen zu werden, wenn sie eine Lebenspartnerschaft eingehen und dieses im Melderegister Eingang findet. Daher soll auf unsere Initiative hin eine solche arbeitsrechtliche Konsequenz ausgeschlossen werden. Wir wollen sicherstellen, dass die Steuerdaten innerhalb der Kirchen nur für Steuerzwecke genutzt werden und nicht zur Kündigung führen. In einer Anhörung im Juni 2014 werden wir das auch entsprechend thematisieren.
Steuerrecht
Am 5. Juni 2014 konnten wir endlich die vollständige steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften erreichen, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2013 gefordert ist.

Konkrete Schritte

Dies sind wichtige Schritte hin zur 100-prozentigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Wir sollten uns allerdings auch nichts vormachen. In der Koalition mit der Union wird das nur schrittweise gehen und das Kräfteverhältnis innerhalb der Koalition setzt uns Grenzen. Wir werden also in der Großen Koalition um jede einzelne Verbesserung auf Grundlage des Koalitionsvertrages hart verhandeln müssen.
Auch in unserer Gesellschaft müssen wir das Schubladendenken und die bange Skepsis gegenüber echter Gleichberechtigung teilweise noch überwinden. Umso wichtiger ist uns das Engagement der Menschen, die diesen Weg mit uns gemeinsam, aufrecht gehen und Flagge zeigen für mehr Toleranz, Akzeptanz und Respekt.