Suche
Reproduktive Rechte stärken
Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist, sagen Leni Breymaier und Sonja Eichwede.19:30 - 21:00
Fortschritt für Familien
Vor-Ort | Scala Kulturpalast, Eisenbahnstraße 182, 14542 Werder (Havel) Mit: Sonja Eichwede, Leni Breymaier18:00 - 21:30
Pressehinweis: Wege zur Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen
Vor-Ort | Deutscher Bundestag, Dorotheenstr. 100, 10117 Berlin, 10117 Berlin Mit: Dr. Rolf Mützenich, Carmen Wegge, Sonja Eichwede, Saskia EskenWerden Gehsteigbelästigungen einen gesetzlichen Riegel vorschieben
Die sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen müssen aufhören, sagen Leni Breymaier und Sonja Eichwede am „Safe Abortion Day“.Der Abbruch einer Schwangerschaft gehört nicht ins Strafrecht
Wir stärken das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Frauen müssen sich selbstbestimmt für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können, sagen Leni Breymaier, Sonja Eichwede und Josephine Ortleb.Warum wir Paragraf 219a streichen
Fünf Abgeordnete erklären, warum die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Frau so wichtig für sie ist.Streichung des § 219a StGB: Ein Erfolg für die Selbstbestimmung von Frauen
Morgen wird der Deutsche Bundestag die Streichung von § 219a aus dem Strafgesetzbuch in 2./3. Lesung voraussichtlich beschließen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen und ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Strafrechts, sagen Sonja Eichwede und Leni Breymaier.Streichung des Paragrafen 219a: Endlich mehr Selbstbestimmung für Frauen
Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf, sagen Carmen Wegge, Sonja Eichwede und Josephine Ortleb.Filtern nach inhaltstyp:
Filtern nach themen:
- Digitales/Netzpolitik (1) Digitales/Netzpolitik Filter anwenden
- Familien (4) Familien Filter anwenden
- Frauen und Gleichstellung (6) Frauen und Gleichstellung Filter anwenden
- Gesundheit (1) Gesundheit Filter anwenden
- Jugend (2) Jugend Filter anwenden
- Kinder (1) Kinder Filter anwenden
- Pflege (1) Pflege Filter anwenden
- Rechtspolitik (6) Rechtspolitik Filter anwenden
- Soziales (1) Soziales Filter anwenden
- Verbraucherschutz (1) Verbraucherschutz Filter anwenden
Filtern nach arbeitsgruppen:
- (-) Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend-Filter entfernen Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Arbeitsgruppe Digitales (1) Arbeitsgruppe Digitales Filter anwenden
- Arbeitsgruppe Recht (6) Arbeitsgruppe Recht Filter anwenden