Wir stärken das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Frauen müssen sich selbstbestimmt für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können.
Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Wir sind im 21. Jahrhundert – es wird Zeit, dass ein unumstrittenes Recht auf reproduktive Selbstbestimmung für Frauen fester Bestandteil in unserer Gesellschaft wird.
Es braucht eine neue Diskussion über den § 218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche seit über 150 Jahren im Strafrecht regelt. Deswegen schaffen wir eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung. Ziel der Kommission ist auch, die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches zu prüfen. Für uns ist klar: Der Abbruch einer Schwangerschaft gehört nicht ins Strafrecht.“
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Den § 219a StGB haben wir bereits gestrichen. Endlich machen sich Ärztinnen und Ärzte nicht mehr strafbar, wenn sie öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen. In der wohl schwerwiegendsten Konfliktsituation können Frauen so schnell die sachlichen Informationen erhalten, die sie brauchen. Ein wichtiger Schritt für mehr reproduktive Selbstbestimmung und Gleichberechtigung.“
Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:
„Wir werden sogenannten Gehsteigbelästigungen einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Es darf nicht sein, dass Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen schwangere Frauen psychisch unter Druck setzen. Sie nehmen Frauen in Konfliktsituationen ihr Recht auf Informationen und Beratung. Und wir brauchen eine flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen. Das werden wir sicherstellen.
Die SPD-Bundestagsfraktion steht fest an der Seite der Frauen. Wir wollen in einer freien Gesellschaft leben, in der Frauen frei und selbstbestimmt über ihre Mutterschaft entscheiden können.“