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21.12.2022 Pressemitteilung Nr. 309

Mehr soziale Gerechtigkeit bei strafrechtlichen Sanktionen

Die heute im Bundeskabinett beschlossene Reform des Sanktionenrechts ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit in unserem Strafsystem und der Startschuss für die Beratungen im Parlament. Ziel ist die Entlastung von Menschen, die wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe in Haft müssen, die angemessene Bestrafung von frauen- und queerfeindlichen Straftaten sowie die Reform des Maßregelvollzugs bei suchtkranken Straftätern. Insbesondere bei den Ersatzfreiheitsstrafen wollen wir uns im parlamentarischen Prozess für noch mehr Verbesserungen einsetzen, erklären Carmen Wegge und Johannes Fechner.
z.B. 04.06.2024
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