„Ziel von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist eine offene und plurale Gesellschaft. Eine Gesellschaft, in der jede Bürgerin und jeder Bürger frei von Diskriminierung leben kann.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spielt eine zentrale Rolle bei der Antidiskriminierungsarbeit in Deutschland. Durch eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden wir die Unabhängigkeit und Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle stärken. Diese soll künftig von einer oder einem durch den Deutschen Bundestag gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten geleitet werden, wobei die Amtszeit bei fünf Jahren liegt und somit von der Legislaturperiode entkoppelt ist.

Die Neuregelung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle ist erst der Anfang. Im Koalitionsvertrag haben wir zahlreiche weitere Maßnahmen für eine Gesellschaft frei von Diskriminierung vereinbart: Wir werden das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz evaluieren, Schutzlücken schließen und den Rechtsschutz verbessern."