"Auf Initiative von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat der Koalitionsausschuss gestern Abend beschlossen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für pandemiebedingt überschuldete Unternehmen zu verlängern.
Dies ist ein wichtiger Schritt für die Unternehmen in Deutschland, die unverschuldet in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Die Verlängerung bis Ende Dezember 2020 gibt den Unternehmen die Möglichkeit, sich etwa durch die Annahme von Hilfsprogrammen zu finanzieren oder im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und so eine drohende Insolvenz abzuwenden.
Damit sichern wir aktiv Arbeitsplätze und erhalten Unternehmen. Dies wirkt sich außerdem auch für die Gläubiger positiv aus, die nun wieder die Chance haben ihre Forderungen realisieren zu können."