„Wir schaffen die gesetzliche Grundlage dafür, Vorstandsvergütungen wirksam begrenzen zu können. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit der Union im Rahmen der Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie darauf verständigt, dass der Aufsichtsrat im Rahmen des Vergütungssystems gesetzlich dazu verpflichtet werden soll, eine Maximalvergütung (Cap) für die Vorstandsmitglieder festzulegen. Diese Einigung der Koalition ist ein großer Erfolg.

Bisher konnte der Aufsichtsrat dies nur auf freiwilliger Basis nach dem Deutschen Corporate Governance Codex erreichen. Nun wird er dazu verpflichtet. Damit schaffen wir nun die gesetzliche Grundlage für den mitbestimmten Aufsichtsrat Vorstandsvergütungen der Höhe nach zu begrenzen. Ausufernde Vorstandsgehälter sollten damit der Vergangenheit angehören. Die Hauptversammlung als Vertreterin der Aktionäre erhält zugleich die Möglichkeit diese Vergütung noch weiter herabzusetzen. Das heißt, ein Abweichen ist nur nach unten möglich. Ein Abschluss im parlamentarischen Verfahren kann damit noch in dieser Woche erfolgen.“