„Gewerkschaftsbeiträge sollen zukünftig steuerlich bessergestellt werden. Das entlastet Gewerkschaftsmitglieder und stärkt die Gewerkschaften und die Mitbestimmung in unserem Land. Mit dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 wird diese steuerliche Begünstigung von Gewerkschaftsbeiträgen umgesetzt. Sie können künftig gesondert als Werbungskosten neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend gemacht werden. Diese Verbesserung führt dazu, dass Mitglieder finanziell stärker entlastet werden und ihre Gewerkschaftsbeiträge künftig in einem erweiterten Umfang steuerlich berücksichtigt werden. Ich bin stolz darauf, dass uns dies als SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren gelungen ist. Wir honorieren das Engagement der Gewerkschaftsmitglieder und steigern die Attraktivität für neue Mitgliedschaften. Damit stärken wir die Tarifbindung.“