„Gewerkschaftsbeiträge sollen zukünftig steuerlich bessergestellt werden. Das entlastet Gewerkschaftsmitglieder und stärkt die Gewerkschaften und die Mitbestimmung in unserem Land. Mit dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 wird diese steuerliche Begünstigung von Gewerkschaftsbeiträgen umgesetzt. Sie können künftig gesondert als Werbungskosten neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend gemacht werden. Diese Verbesserung führt dazu, dass Mitglieder finanziell stärker entlastet werden und ihre Gewerkschaftsbeiträge künftig in einem erweiterten Umfang steuerlich berücksichtigt werden. Ich bin stolz darauf, dass uns dies als SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren gelungen ist. Wir honorieren das Engagement der Gewerkschaftsmitglieder und steigern die Attraktivität für neue Mitgliedschaften. Damit stärken wir die Tarifbindung.“
Statement von Frauke Heiligenstadt
Wir machen die Mitgliedschaft in Gewerkschaften attraktiver
Durch das neue Steueränderungsgesetz werden Gewerkschaftsbeiträge steuerlich bessergestellt und so Gewerkschaftsmitglieder finanziell entlastet. Damit stärken wir das Engagement und die Teilhabe in Gewerkschaften, die Tarifbindung und die betriebliche Mitbestimmung, erklärt Frauke Heiligenstadt.