„Den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, als Konsequenz aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von letzter Woche, ist falsch und dahingehende Forderungen sind abzulehnen. Gerade für chronisch kranke Menschen in strukturschwachen Gebieten mit wenigen Apotheken wäre es unzumutbar, ihnen diesen einfachen Weg der Arzneimittelversorgung abzuschneiden.

Der EuGH hat festgestellt, dass der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland zu sehr eingeschränkt ist. Da kann unsere Reaktion nicht darin bestehen, den Versandhandel komplett zu verbieten. Man sollte vielmehr darüber nachdenken, wie die Beratungsleistungen in der stationären Apotheke besser vergütet werden kann. Aber auch hier verbieten sich Schnellschüsse.“