„Die von Bayern angekündigte erneute Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung geht zu Lasten der Kommunen. Das Verschieben ist unsolidarisch und sachlich unbegründet. Schon die Verlängerung auf Ende Januar hat lediglich zu Verzögerungen und nicht zu einer höheren Anzahl von abgegebenen Erklärungen geführt. Auch bei normalem Fristablauf werden anderntags keine Geldstrafen fällig, sondern es beginnen Mahnfristen, innerhalb derer die Erklärung abgegeben werden muss. Eine erneute Verlängerung bis April erhöht massiv den Druck auf die Kommunen zur Neufestsetzung der Grundsteuerbescheide.

Die Neuberechnung der Grundsteuer folgt einem Verfassungsgerichtsurteil und ist unausweichlich. Sie sollte nicht Gegenstand parteipolitischer Spielchen sein. Die Einnahmen von bundesweit rund 15 Milliarden Euro sind für die Kommunen unverzichtbar, das sollte auch die bayrische Staatsregierung wissen. Wird die Reform nicht zeitgerecht umgesetzt, fehlen die Einnahmen für dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur und Bildungseinrichtungen. Dass Bayern aus der Reihe tanzt, ist nicht neu, aber wieder einmal kontraproduktiv.“