„Die Änderungen im Baurecht für Stallumbauten bei der Sauenhaltung sind nur ein kleiner Mosaikstein. Es muss viel mehr passieren. Um Planungssicherheit für die Landwirtschaft zu erreichen, bedarf es eines gesellschaftlichen Konsenses, der über Legislaturperioden trägt. Leider liegen bisher keine geeinten Kriterien für die Nutztierhaltung aus der Borchert-Kommission vor. Sie sind die Voraussetzung für ein von allen Seiten akzeptiertes verpflichtendes Tierwohllabel. Die vorliegende Einigung im Baurecht wurde durch die Koalitionsfraktionen erarbeitet. Das zeigt, dass man Fortschritte erreichen kann, wenn man es gut vorbereitet.“