„Wir unterstützen pflegende Angehörige. Diese Angehörigen leisten im Moment Außergewöhnliches - gerade wenn Pflegedienste ausfallen. Wir verlängern daher das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz von 10 auf 20 Tage. Das Pflegeunterstützungsgeld kann kurzfristig beantragt werden, die bisher gesetzlich geltende Wochenmindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche für den Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld fällt weg. Wir sorgen so für die notwendige Flexibilität, wenn Angehörige die Pflege sichern müssen.
Außerdem schaffen wir die Voraussetzungen, Infektionen besser nachverfolgen zu können und den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken. Das gibt uns den notwendigen Spielraum für die bereits beschlossenen Öffnungen. Wir wollen vor allem in Pflegeheimen und im Gesundheitswesen viel mehr testen. Damit schützen wir diejenigen besser, die besonders gefährdet sind.“