„Auch der Bund muss Verantwortung für die Sicherheit der zu uns geflohenen Menschen übernehmen. Dazu gehört, dass Schutzkonzepte erarbeitet werden müssen. Diese werden von den Ländern und Kommunen konkret ausgestaltet und umgesetzt. Umfassende Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften für besonders gefährdete Personengruppen sind Auftrag aus unserer Verfassung und eine Frage des Anstands zugleich.“