"Das Bundesverfassungsgericht hat seine bisherige Rechtsauffassung bestätigt. Danach ist die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten möglich.
Aber nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch politisch vernünftig - wie in diesem Fall. Wer betriebliche Altersversorgung stärken möchte, muss nach unserer Auffassung die Beitragsbelastung auf Betriebsrenten deutlich senken. Deshalb fordern wir seit Langem wie in der gesetzlichen Rente den halben Krankenkassenbeitrag."