Erik von Malottki, Sprecher der AG Bürgerschaftliches Engagement:
„Digitale Versammlungen haben sich auch im Ehrenamt über die Zeit der Pandemie hinaus bewährt, deshalb ist es richtig, dass wir Vereinen und Stiftungen ermöglichen, mit der Zustimmung der Mitglieder Versammlungen in hybrider oder komplett digitaler Form durchzuführen. Damit stärken wir Mitgliedschaftsrechte und senken den bürokratischen Aufwand für die Vereine und ihre Mitglieder.
Für uns ist diese Änderung des Vereinsrechts außerdem der Auftakt für eine große Modernisierung des Engagements in Deutschland, die nicht nur für, sondern auch gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entworfen und umgesetzt wird.“
Ariane Fäscher, stellvertretende Sprecherin der AG Bürgerschaftliches Engagement:
„Bürgerschaftliches Engagement stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, ermöglicht mehr Teilhabe und stärkt die Demokratie an der Basis. Das moderne Ehrenamt wird digitaler, vielfältiger und flexibler.
Das Gesetz ist ein gelungener Auftakt in eine gesetzgeberische Kultur des Ermöglichens und Vertrauens gegenüber der Zivilgesellschaft und die Anerkennung der lokalen Kompetenz. Wir wollen das Engagement in all seinen vielfältigen Formen stärken, von Bürokratie und Haftungsrisiken befreien und als Ort der gesellschaftlichen Teilhabe und Vernetzung noch attraktiver machen.“