„Das heutige Urteil der Großen Beschwerdekammer begrüße ich sehr, da es ein wichtiger Schritt hin zu mehr rechtlicher Klarheit ist und einmal mehr deutlich macht, dass es keine Patente auf Leben geben darf. Das Urteil hat das Potenzial, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Züchtern und Landwirtinnen in Europa mehr rechtliche Klarheit zu geben. Jetzt gilt es, dieses Urteil auch in die Praxis zu überführen. Auch in Zukunft darf es kein Monopol von großen Konzernen durch Patente auf Pflanzen oder Tiere geben.

Nachdem die „Paprika“-Entscheidung des Europäischen Patentamts (EPA) vom Dezember 2018 den Konzernen in Europa Tür und Tor für Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere geöffnet hatte, gibt es seit heute ein klarstellendes Urteil der Großen Beschwerdekammer, dem höchsten rechtlichen Gremium des EPA:  Das Patentrecht ist restriktiv auszulegen.“