„Der neue Höchststand bei der Leiharbeit zeigt, wie dringend wir das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen brauchen.  Der Entwurf soll bereits im September in 1. Lesung vom Bundestag beraten werden und noch in diesem Jahr zum Abschluss kommen. Es handelt sich um einen ausgewogenen Kompromiss, der nach langen Verhandlungen mit der Union erzielt wurde und jetzt zügig durch das parlamentarische Verfahren kommen muss. Die Unionsfraktion darf hier nicht blockieren.

Wir werden mit dem Gesetz dafür sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft: Damit schieben wir dem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen endlich einen Riegel vor und sorgen dafür, dass gute Arbeit auch fair bezahlt wird.

Die Leiharbeit wird auch zukünftig die nötige Flexibilität für Auftragsspitzen oder Vertretungen bieten, der Verdrängung von Stammbelegschaften wird jedoch entgegengewirkt. Ebenso wird verhindert, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dauerhaft zu niedrigeren Löhnen als die Stammbeschäftigten eingesetzt werden.“