„Die elektronische Patientenakte wird das Herzstück einer modernen Gesundheitsversorgung. Sie wird die Versorgung spürbar verbessern und vor allem mehr Transparenz für die Patientinnen und Patienten schaffen. Es bleibt aber bei einem freiwilligen Angebot für die Versicherten. Niemand wird verpflichtet, sich eine elektronische Patientenakte zuzulegen.
Für uns steht fest: Die Hoheit über die eigenen Daten liegt bei den Patientinnen und Patienten. Sie müssen entscheiden, welche Ärztinnen und Ärzte Zugriff auf Daten ihrer elektronischen Patientenakte bekommen und welche nicht. Nur so schaffen wir das nötige Vertrauen, um die Patientenakte zu einem Erfolg zu machen.
Es ist richtig, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesdatenschutzbeauftragte nun in das Verfahren eingebunden wurden. Wir werden im parlamentarischen Verfahren genau prüfen, ob der Datenschutz ausreichend gesichert ist. Dabei stehen wir selbst auch in engem Austausch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten.“