"In dieser Woche wurde in Zeugenbefragungen mehrerer Führungskräfte der Bundesbank der Vorwurf widerlegt, die Bafin habe beim Leerverkaufsverbot regelwidrig auf eine Stellungnahme der Bundesbank verzichtet.
Am Freitag, dem 15. Februar 2019 wurde die BaFin durch die Staatsanwaltschaft München über eine angebliche Erpressung Wirecards informiert und hat den Erlass eines Leerverkaufsverbots geprüft. Nach Einholung der Zustimmung der ESMA über das Wochenende wurde schließlich am 18.2.2019 ein zweimonatiges Leerverkaufsverbot erlassen.
Die intensive Befragung der Deutschen Bundesbank vor dem Untersuchungsausschuss hat nun in aller Deutlichkeit zutage gefördert, dass die Deutsche Bundesbank aus eigenen Stücken auf ihre Stellungnahme zum Leerverkaufsverbot verzichtet hat. Auch sah sie sich wegen der von der Staatsanwaltschaft München I übermittelten und als glaubhaft bewerteten Informationen zur angeblichen Erpressung der Wirecard AG nicht in ihrem Mandat berührt.
Für mich zeigt sich nach der Beweisaufnahme folgendes Bild: Die Bundesbank hat der BaFin zu keinem Zeitpunkt eine schriftliche Analyse übermittelt. Und die rein mündlich angesprochenen Vorbehalte der Bundesbank zum Leerverkaufsverbot fußten auf minimalistischen Analysen, die den angeblichen Erpressungsversuch bei der Wirecard AG gar nicht erst berücksichtigten. Damit aber klammerte die Deutsche Bundesbank genau jene Informationen aus, die die BaFin maßgeblich zur Maßnahme veranlassten!
Aus der internen Kommunikation der Bundesbank geht zudem hervor, dass es auf der Führungsebene den Versuch gab, die Kommunikation mit der BaFin im Nachhinein bewusst anders darzustellen und ihr die Verantwortung für die nicht erfolgte Stellungnahme zuzuschieben."