Eva Högl:

„Jetzt ist die Zeit zu handeln. Mit dem Wohnpaket hat die SPD gestern ein wichtiges Ergebnis erzielt.

Wir konnten die Union überzeugen, dass wir für weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter mehr tun müssen als im Koalitionsvertrag steht.

Wir gehen mit der Einigung auch über die Ergebnisse des Wohngipfels hinaus.

Damit Mieterinnen und Mieter weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten geschützt sind, verlängern wir die Mietpreisbremse um fünf weitere Jahre und führen einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete ein. Das ist eine konkrete Maßnahme, die Mieterinnen und Mieter schützt und Vermieter abhält, überhöhte Mieten zu verlangen.

Auch die Ausweitung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre wird eine preisdämpfende Wirkung haben.

Um die Erwerbsnebenkosten für den selbstgenutzten Wohnraum zu senken, sollen Maklerprovisionen in Zukunft immer geteilt werden: die Vertragspartei, die den oder die Makler oder Maklerin nicht beauftragt hat, zahlt maximal so viel wie die beauftragende Partei.“

Sören Bartol:

„Es ist gut, dass wir auch im Baubereich über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinausgehen: Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen bedeuten für Mieterinnen und Mieter häufig Verdrängung und Verlust des sozialen Umfelds. Wir fordern schon längst eine Verschärfung und haben daher auch im Koalitionsausschuss durchgesetzt, dass die Bundesregierung dazu bis Ende 2019 ein Gesetz vorlegt.

Die Ausweitung der BImA-Richtlinie auf Liegenschaften aus dem Bundeseisenbahnvermögen ist ein Riesenerfolg, für den wir lange gekämpft haben. Auch mit der Deutschen Bahn werden wir Gespräche über eine schnellere und günstigere Vergabe von bebaubaren Grundstücken führen.

Bis Ende des Jahres wird die Bundesregierung einen Entwurf für Änderungen im Baugesetzbuch vorlegen, um nachhaltig mehr Bauland für den Wohnungsbau bereitzustellen, Boden gemeinwohlorientierter zu nutzen und die kommunale Handlungsfähigkeit zu stärken Die Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts und die erleichterte Anwendung des Baugebots sind wichtige Weichenstellungen dafür. Gut, dass die Vorschläge der Baulandkommission zeitnah gesetzgeberisch umgesetzt werden.“