Statement von Katja Mast

Ausnahme beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose hat sich nicht bewährt

Zu den Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose nimmt die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Stellung.

Katja Mast, MdB

„Die Ausnahme beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose hat sich nicht bewährt. Sie ist stigmatisierend, wird kaum angewendet und verfehlt damit ihr Ziel, Menschen in Arbeit zu bringen. Aus unserer Sicht kann sie gestrichen werden.

Denn die eigentliche Botschaft dieser Möglichkeit vom Mindestlohn abzuweichen ist doch: Arbeit lohnt sich nicht. Das ist nicht die Haltung der SPD. Kritik an unserem Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit und an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist absolut fehl am Platz.“

    • Statement von Katja Mast

      Gegenwärtig wird eine Debatte um die künftige Höhe des Mindestlohn geführt. Dazu sagt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: Ich erwarte eine angemessene Erhöhung – das ist gerecht und steigert den Wert der Arbeit.

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      Die Zahlen machen deutlich, dass der Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt führt. Das zeigt sich vor allem in Branchen, in denen Schutzstandards fehlen.

    • Statement von Christine Lambrecht
      Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht äußert sich anerkennend zu der geringen Zahl an Verstößen gegen das Mindestlohngesetz - und warnt vor Dumpinglöhnen.
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      Seit einem halben Jahr gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Das ist eine der größten arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen in der Geschichte unseres Landes. Er ist eine Erfolgsgeschichte.