"Syrische und russische Truppen haben laut Amnesty International zwischen Mai 2019 und Februar 2020 in mindestens 18 Fällen gezielt Krankenhäuser und Schulen in Syrien angegriffen. Fünf der angegriffenen Krankenhäuser mussten dem Bericht zufolge anschließend schließen. Angriffe auf zivile Infrastrukturen sind ein schweres Verbrechen. Sie verstoßen gegen das Völkerrecht und müssen als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden.

Der gerade vor dem Oberlandesgericht Koblenz begonnene Prozess gegen zwei syrische Geheimdienstmitarbeiter macht deutlich, dass eine solche Verfolgung möglich ist. Die internationale Gemeinschaft muss von dieser Möglichkeit des Weltrechtsprinzips jetzt intensiv Gebrauch machen."