Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin:

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen. Gleichzeitig wird die Belegaufbewahrungsfrist der Banken verlängert. Damit sagen wir Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung den Kampf an und sorgen für mehr Steuergerechtigkeit in unserem Land.

„Das Gesetz ist ein wichtiger und bedeutsamer Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung sind keine Kavaliersdelikte. Während die ehrlichen Unternehmen ihren Teil zum Gemeinwohl beitragen, bereichern sich andere auf Kosten des Sozialstaats und lassen Menschen oft unter miserablen Bedingungen arbeiten. Damit muss jetzt Schluss sein. Mit dem neuen Gesetz stärken wir Kontrollen, verbessern die Sanktionen und schützen ehrliche Unternehmen vor unfairem Wettbewerb. Dazu werden die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erweitert und effizienter gestaltet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird zusätzlich mit neuen Befugnissen ausgestattet.

Gleichzeitig wurde heute eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf den Weg gebracht. Um Steuerhinterziehung im großen Stil zu verhindern, machen wir damit die Verkürzung der Fristen aus der letzten Legislaturperiode rückgängig. Gestaltungsmodelle wie bei Cum-Cum und Cum-Ex wollen wir nicht nochmal erleben. Mit der längeren und besseren Sicherung von Beweisen machen wir es den Steuerhinterziehern schwer.“