Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes geeinigt. In dieser Woche wird über den Gesetzentwurf und weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften zur Einführung eines THC-Grenzwertes in erster Lesung beraten.

Mathias Stein, zuständiger Berichterstatter:

„Verkehrssicherheit hat für uns höchste Priorität. Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr müssen deutlich voneinander getrennt und eine ausreichend lange Wartezeit immer eingehalten werden.

Wir wollen deswegen einen Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr festlegen und folgen mit dem vorgeschlagenen Wert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum der Empfehlung der Expert:innengruppe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Nach Einschätzung der Expert:innen werden ab diesem Wert erste verkehrsmedizinisch relevante Einschränkungen messbar, er liegt jedoch deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt. Damit ist der Grenzwert niedrig genug, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und hoch genug, dass Menschen gelegentlich Cannabis konsumieren können, ohne Gefahr zu laufen, den Führerschein zu verlieren, obwohl sie gar nicht berauscht am Steuer gesessen haben. Beides ist uns wichtig.“

Isabel Cademartori, verkehrspolitische Sprecherin:

„Die Verkehrssicherheit darf aufgrund der neuen gesetzlichen Einstufung von Cannabis auf keinen Fall gefährdet werden. Bei Fahranfänger:innen besteht im Vergleich zu erfahrenen Fahrer:innen eine besondere Situation, da sie erstmals selbst die Verantwortung für das Führen eines motorisierten Fahrzeugs haben. Deswegen wollen wir bei dieser Personengruppe auf eine Null-Toleranz setzen, analog zum bewährten Alkoholverbot.“